öffentlich

öffentlich

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öf|fent|lich ['œfn̩tlɪç] <Adj.>:
1.
a) für alle hörbar, sichtbar; nicht geheim:
eine öffentliche Verhandlung, Hinrichtung; die Abstimmung ist öffentlich; etwas öffentlich erklären, verkünden.
Syn.: coram publico (bildungsspr.), in aller Öffentlichkeit, vor allen Leuten, vor aller Öffentlichkeit, vor aller Welt.
b) für die Allgemeinheit zugänglich, benutzbar:
öffentliche Anlagen, Bibliotheken; öffentliche Verkehrsmittel.
2.
a) die Gesellschaft allgemein, die Allgemeinheit betreffend, von ihr ausgehend, ihr zugehörend:
die öffentliche Meinung; das öffentliche Wohl; das öffentliche Interesse an der Aufklärung des Mordfalles war groß; eine Person des öffentlichen Lebens.
b) die Verwaltung eines Gemeinwesens betreffend; kommunal:
öffentliche Gelder, Ausgaben; die Verschuldung der öffentlichen Haushalte nimmt erschreckend zu.

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ọ̈f|fent|lich 〈Adj.〉
1. staatlich, städtisch, der Gemeinde gehörend
2. allgemein, allen zugänglich
3. allgemein bekannt, alle betreffend
● \öffentliche Anlagen, Gelder, Mittel; \öffentliches Ärgernis erregen; \öffentlicher Dienst Gesamtheit der Berufe in staatlich od. städtisch verwalteten Bereichen; \öffentliches Gebäude; die \öffentliche Hand Staat u. Gemeinde als Unternehmer; \öffentliches Haus Bordell; \öffentliche Klage 〈Strafprozess〉 Anklage; ein Mann des \öffentlichen Lebens allgemeinbekannte Persönlichkeit, z. B. Politiker; die \öffentliche Meinung die M. des Publikums, der Menschen, der Allgemeinheit, des Volkes; die \öffentliche Moral; die \öffentliche Ordnung aufrechterhalten, gefährden; \öffentliche Prüfung; \öffentliches Telefon T., das von jedermann gegen Gebühr benutzt werden darf; \öffentliche Verhandlung (vor Gericht); \öffentliches Verkehrsmittel allen Personen zugängliches, häufig städtisch od. staatlich organisiertes Transportmittel (Bus, Straßen-, Eisenbahn) ● \öffentlich auftreten, reden, sprechen vor einem großen Zuhörerkreis; etwas \öffentlich bekanntmachen; \öffentlich zeigen einem größeren Zuschauerkreis zeigenim \öffentlichen Leben stehen [<ahd. offanlih „offen, deutlich, gewiss“; zu offan „offenbar, offen“]

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ọ̈f|fent|lich <Adj.> [mhd. offenlich, ahd. offanlīh]:
1. für jeden hörbar u. sichtbar; nicht geheim:
ein -es Ärgernis;
eine nicht -e Verhandlung;
die Abstimmung ist ö.;
etw. ö. erklären, anprangern, verkünden;
ö. über etw. abstimmen;
sie tritt zum ersten Mal ö. (vor einem Publikum) auf.
2. für die Allgemeinheit zugänglich, benutzbar:
-e Anlagen, Bibliotheken;
den -en Nahverkehr attraktiver machen;
ein -er Fernsprecher;
-e Verkehrsmittel.
3.
a) die Gesellschaft allgemein, die Allgemeinheit betreffend, von ihr ausgehend, auf sie bezogen:
die -e Meinung;
das -e Wohl;
das -e Interesse an der Aufklärung des Verbrechens war groß;
eine Person des -en Lebens;
b) die Verwaltung eines Gemeinwesens betreffend; kommunal:
-e Gelder, Ausgaben;
die Verschuldung der -en Haushalte nimmt erschreckend zu;
der -e/Öffentliche Dienst (Dienst 1 c).

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ọ̈f|fent|lich <Adj.> [mhd. offenlich, ahd. offanlīh]: 1. für jeden hörbar u. sichtbar; nicht geheim: eine -e Verhandlung, Hinrichtung; ein -es Ärgernis; ..., wie es nun in einer -en Erklärung des Palastes hieß (Ransmayr, Welt 140); ein -es (längst allgemein bekanntes) Geheimnis; die Abstimmung ist ö.; die Verlobung ist bereits ö. (offiziell bekannt gegeben); Heute zeigt er sich nicht mehr sehr glücklich darüber, dass seine Autorenschaft ö. (bekannt) wurde (Woche 1. 11. 97, 6); ö. über etw. abstimmen; etw. ö. erklären, anprangern, verkünden; wenn Cyane einen ... Absatz aus den immer selteneren Briefen des Verbannten ö. vorlas (Ransmayr, Welt 145); ö. hervortreten; Wenn wir jeden Vorgang ö. (in der Öffentlichkeit) ausposaunen (Prodöhl, Tod 89); sie tritt zum ersten Mal ö. (vor einem Publikum) auf. 2. für die Allgemeinheit zugänglich, benutzbar: -e Anlagen, Bibliotheken; Sie gingen in eine -e Toilette (Handke, Frau 65); -e Verkehrsmittel; den -en Nahverkehr attraktiver machen; eine -e Feier, Kundgebung veranstalten; ein -er Fernsprecher (Fernsprechautomat); Das sind ganz -e Damen (verhüll.; Prostituierte; Schnabel, Marmor 149). 3. a) die Gesellschaft allgemein, die Allgemeinheit betreffend, von ihr ausgehend, auf sie bezogen: die -e Meinung; das -e Wohl; das -e Interesse an der Aufklärung des Mordfalles war groß; eine Person des -en Lebens; im -en Leben stehen; Wir kannten Onkel Fritz nur als einen überaus gütigen Menschen, der stets um die -en Dinge besorgt war (Dönhoff, Ostpreußen 55); Helmut Kohls Fähigkeiten als Wahlmatador werden im kurzlebigen -en Gedächtnis gemeinhin überschätzt (Woche 11. 4. 97, 1); b) die Verwaltung eines Gemeinwesens betreffend; kommunal: -e Gelder, Ausgaben; die Verschuldung der -en Haushalte nimmt erschreckend zu; die Privatisierung -er Unternehmen fordern; Aufgabe -er und privater Wohlfahrtspflege müsste es sein ... (MM 14. 2. 78, 9); Hausbesitzer ... sollen ... die überschüssige Energie ins -e Netz einspeisen (natur 2, 1991, 67); Im Westberliner Abgeordnetenhaus geben die ö. bediensteten SPD-Parlamentarier den Ton an (Spiegel 12, 1976, 57).

Universal-Lexikon. 2012.

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